Förderbar sind folgende Maßnahmen:
Antragsberechtigt sind Pfarren in Niederösterreich, Eigentümer und Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Pfarrhöfen, Pfarrheimen und Bildungshäusern anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich, deren Gebäude sich in Niederösterreich befinden und Öffentlichkeitswirksamkeit haben.
Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro pro Pfarre in Form eines direkten Zuschusses. Diese Förderaktion ist gültig bis 31. Dezember 2026.