Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien.
Die Kombination dieser Bundesförderung mit der NÖ-Landesförderung ist (mittels jährlichem Annuitätenzuschuss auf einen Bankkredit) möglich.